Den kommunalen Behörden obliegt die Versorgung der Bevölkerung mit Schulen, Kulturzentren, Krankenhäusern, Stellen für soziale Wohlfahrt, Straßenbau, Parkanlagen, Wasser und Müllabfuhr. Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Kommunalbehörden bilden Gemeindeverordnungen, die die Landesgesetze ergänzen und vom Innenministerium genehmigt wurden. Einige Kommunalverwaltungen unterhalten besondere Gerichte, in denen über Verstöße gegen lokale Gemeindeverordnungen verhandelt werden. Die Finanzierung der Kommunalverwaltung erfolgt durch Gemeindeabgaben sowie durch staatliche Zuschüsse. Jede Kommunalverwaltung wird von einem Kontrolleur überprüft, der jedes Jahr einen Bericht erstellt.
Das Gesetz kennt drei Arten von Kommunalbehörden:
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