Die Knesset ist die gesetzgebende Körperschaft in Israel. Ihren Namen und die Zahl ihrer Abgeordneten (120) übernahm sie von der Knesset Hagedola (»Große Versammlung«), der unter Esra und Nehemia im 5. Jahrhundert v. Chr. in Jerusalem einberufenen jüdischen Ratsversammlung.
Eine neue Knesset tritt nach Parlamentswahlen zusammen, in denen die Verteilung der Sitze bestimmt wird. Während der ersten Sitzung verpflichten sich die Abgeordneten der Knesset, ihr Amt treu und gewissenhaft auszuüben. Außerdem werden der Vorsitzende der Knesset und seine Stellvertreter gewählt. Die Knesset wird alle vier Jahre neu gewählt, kann sich jedoch bereits vor Ende der Legislaturperiode selbst auflösen oder vom Ministerpräsidenten aufgelöst werden. Bis zur Bildung einer neuen Knesset nach Neuwahlen bleibt die alte mit allen Rechten im Amt.
Die Knesset arbeitet durch Plenarsitzungen und zwölf ständige Ausschüsse: Hausausschuss; Ausschuss für Außenpolitik und Sicherheit; Finanzausschuss; Wirtschaftsausschuss; Ausschuss für Inneres und Umweltschutz; Erziehungs- und Kulturausschuss; Arbeits- und Sozialausschuss; Verfassungs- und Rechtsausschuss; Ausschuss für Einwanderung und Eingliederung; Staatskontrollausschuss; Ausschuss gegen Drogenmissbrauch; Ausschuss für die Verbesserung der Stellung der Frau.
In den Plenarsitzungen werden Debatten über Politik und Arbeit der Regierung geführt sowie über von der Regierung oder einzelnen Knesset-Abgeordneten eingebrachte Gesetzesvorlagen. Die Debatten der Knesset werden auf hebräisch geführt, die Abgeordneten können jedoch auch arabisch sprechen, da beide Sprachen Amtssprachen sind. Eine Simultanübersetzung steht zur Verfügung.
Um Gesetzeskraft zu erlangen, muss ein Gesetzentwurf drei Lesungen in der Knesset passieren. Während der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf den Abgeordneten in der Plenarsitzung unterbreitet. Danach schließt sich eine kurze inhaltliche Debatte an, dann geht der Entwurf in den zuständigen Knesset-Ausschuss, wo er ausführlich diskutiert und gegebenenfalls neu gefasst wird. Wenn der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat, kommt der Entwurf zur zweiten Lesung in die Plenarsitzung zurück. Ausschussmitglieder, die Einwände gegen den Entwurf haben, können diese in der Plenarsitzung zur Sprache bringen. Nach einer allgemeinen Debatte wird über jeden Artikel des Gesetzentwurfs abgestimmt, und, falls er nicht in den Ausschuss zurückgehen muss, folgt unmittelbar die dritte Lesung, in der über den Gesetzentwurf als ganzes abgestimmt wird. Wird der Gesetzentwurf angenommen, wird er vom vorsitzenden Sprecher unterzeichnet und erscheint mit den Unterschriften des Präsidenten, des Premierministers, des Knessetsprechers und des für die Verankerung des Gesetzentwurfes verantwortlichen Ministers im Regierungsbulletin. Zuletzt bringt der Justizminister das Staatssiegel an, und der Gesetzentwurf wird zum Gesetz.
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